Bad Homburg: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, der vorsieht, dass ab 1. September 2018 nach dem WLPT-Verfahren ermittelte CO2-Werte zur Bemessung der Kfz-Steuer herangezogen werden sollen. Durch den WLTP-Messzyklus können sich bei tatsächlich unverändertem CO2-Ausstoß höhere Messwerte für Kraftfahrzeuge ergeben.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Umstellung der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer darf nicht zu einer Schlechterstellung und damit zu einer Erhöhung der Steuerlast für die Fahrzeughalter führen. Die Einführung entsprechender Umrechnungsfaktoren sollte dem Rechnung tragen. Die deutschen Autofahrer tragen mit ihren Abgaben und Steuern von über 50 Milliarden EURO schon genügend zum Staatshaushalt bei.“