Bad Homburg. Der VDIK begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes im Hinblick auf die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas (CNG/LNG) bis 2026 und Flüssiggas (LPG) bis 2022.
Damit ist für alle Beteiligten Planungssicherheit geschaffen worden. Durch Gas angetriebene Fahrzeuge leisten einen signifikanten Beitrag zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen für NOx, Lärm, Feinstaub und zum Erreichen der langfristigen CO2-Ziele. Gerade im Nutzfahrzeugbereich ist der Erdgasantrieb (CNG oder LNG) eine der wenigen sinnvollen Alternativen zu dem bislang dominierenden Dieselantrieb.
Der VDIK hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auch der Flüssiggasantrieb mit seinen niedrigeren Emissionen die Klimaziele der Bundesregierung unterstützt und befürwortet die Berücksichtigung von Flüssiggas.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele auf den Weg gebracht worden ist und ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden kann.“