VDIK begrüßt die Halbierung der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge
Bad Homburg. Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen (Batterieelektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) als Dienstwagen, die vom bis einschließlich angeschafft oder geleast werden, wird durch diese Gesetzesänderung halbiert. Der Nachteilsausgleich für die Kosten des Batteriesystems wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Er gilt für alle vor dem und nach dem angeschafften Fahrzeuge jedoch weiter.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen konnten im ersten Halbjahr 2018 deutlich gesteigert werden. Die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Halbierung der Dienstwagensteuer für diese Fahrzeuge begrüßen wir ausdrücklich. Diese Regelung, das dynamisch wachsende Modellangebot und die Verbesserung der Ladeinfrastruktur werden aus unserer Sicht für eine deutliche Steigerung der Zulassungszahlen sorgen und einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der mit der Elektromobilität verbundenen umweltpolitischen Ziele leisten.“