VDIK-Mitglieder unterstützen die Förderungen der Elektromobilität durch breit gefächertes Angebot an Elektrofahrzeugen
Bad Homburg. Mit der beabsichtigten Änderung des Einkommenssteuergesetzes setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen zur Förderung der Elektromobilität. Für die private Nutzung von Batterieelektro-Fahrzeugen, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen als Dienstwagen wird durch diese Gesetzesänderung der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, die Bemessungsgrundlage, halbiert. Dies wird für eine weitere Steigerung der Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sorgen.
In den ersten sieben Monaten des Jahres konnten in Deutschland die Neuzulassungen von batterieelektrischen Fahrzeugen um 65 und von Plug-In-Hybriden um 35 Prozent deutlich gesteigert werden. Dazu haben auch die intensiven Modellentwicklungen und -einführungen der Internationalen Kraftfahrzeughersteller erheblich beigetragen.
Die VDIK-Mitglieder bieten zurzeit auf dem deutschen Markt 33 Modellreihen von Elektro-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen in rund 100 Ausstattungsvarianten an. Die Modellvielfalt steigt stetig und mit jedem neuen Modell auch die Reichweite des Elektrofahrzeuges. Batterieelektrische Fahrzeuge mit bis zu 400 Kilometer und Brennstoffzellenfahrzeuge mit über 600 Kilometer Reichweite sind bereits auf dem Markt verfügbar.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die VDIK-Mitglieder haben zur richtigen Zeit das passende Modellangebot. Gemeinsam mit der Verbesserung der Ladeinfrastruktur und der Dienstwagenbesteuerung wird ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung der umweltpolitischen Ziele geleistet. Darüber hinaus kann durch eine Verlängerung und sinnvolle Ausgestaltung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge insbesondere die Luftqualität in den Städten und der Klimaschutz dauerhaft positiv beeinflusst werden.“