Bundeskabinett beschließt Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität
Bad Homburg. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossenen weiteren Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die geplante Verlängerung von Steueranreizen für E-Autos bis 2030 ist ein wichtiges Signal an potenzielle E-Auto-Käufer. Wer in den kommenden zehn Jahren ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann sicher sein, dass er nur die Hälfte des Listenpreises versteuern muss.“
Weiterhin wurden eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge, die Fortschreibung der Steuervorteile für das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber und Erleichterungen bei der Gewerbesteuer beschlossen.
„Die internationalen Hersteller haben bereits in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Elektromodellen in Deutschland auf den Markt gebracht. Weitere neue Modelle werden in den kommenden Jahren folgen. Unsere Mitgliedsunternehmen leisten damit auch weiterhin einen entscheidenden Beitrag zum schnellen Wachstum des Elektroautomarktes in Deutschland“, sagte Zirpel.
Zusätzlich ist jedoch ein Gesamtkonzept der Bundesregierung zur zukünftigen Förderung der Elektromobilität in Deutschland notwendig. Dazu zählten neben der Besteuerung die deutliche Verlängerung des Umweltbonus und der Kfz-Steuerbefreiung. Außerdem gilt es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu forcieren. Im privaten Bereich müssen dazu vor allem Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgebaut werden.