Elektroautos werden als Dienstwagen noch attraktiver
Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), sagte dazu: „Elektroautos werden damit als Dienstwagen noch attraktiver. Das ist ein wichtiges Signal an potenzielle E-Auto-Käufer. Wer in den kommenden zehn Jahren ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen anschafft, zahlt dafür deutlich weniger Steuern als bei einem Auto mit herkömmlichem Antrieb.“
Mit dem beschlossenen Gesetz wird die bislang schon geltende ermäßigte Besteuerung der privaten Nutzung auf Elektro-Dienstwagen ausgeweitet, die bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal Euro nochmals auf 25 Prozent halbiert.
Für Plug-In-Hybride gilt die Ermäßigung, wenn der CO2-Ausstoß entweder höchstens 50 Gramm je Kilometer beträgt oder sie eine rein elektrische Mindestreichweite aufweisen. Diese Reichweite muss für Fahrzeuge, die zwischen 2022 und 2024 angeschafft werden, mindestens 60 Kilometer betragen. Ab 2025 steigt sie auf mindestens 80 Kilometer.
Außerdem hat der Bundestag eine Sonderabschreibung für alle rein-elektrischen Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 eingeführt. Auch die bereits geltende Steuerbefreiung für das kostenlose Laden am Arbeitsplatz wurde bis Ende 2030 verlängert. Die Regelungen treten zum 01. Januar 2020 in Kraft.