Bad Homburg. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller begrüßt die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Vorschläge zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Die geplante Verlängerung von Steueranreizen für E-Autos bis 2030 ist ein wichtiges Signal an potenzielle E-Auto-Käufer. Wer in den kommenden zehn Jahren ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann sicher sein, dass er nur die Hälfte des Listenpreises versteuern muss.“
Darüber hinaus sei ein Gesamtkonzept der Bundesregierung zur zukünftigen Förderung der Elektromobilität in Deutschland notwendig. Dazu zählten neben der Dienstwagenbesteuerung die deutliche Verlängerung des Umweltbonus und der Kfz-Steuerbefreiung. Außerdem gelte es, die Ladeinfrastruktur weiter zu forcieren. Im privaten Bereich müssten dazu vor allem Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht abgebaut werden.
„Die internationalen Hersteller haben bereits in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Elektromodellen in Deutschland auf den Markt gebracht. Von den Top Ten der meistverkauften Elektroautos in Deutschland kommen fünf von den internationalen Herstellern, ebenso wie das meistverkaufte. Unsere Mitgliedsunternehmen leisten so einen entscheidenden Beitrag zum schnellen Wachstum des Elektroautomarktes in Deutschland. Sie werden ihr vielfältiges Angebot mit neuen Modellen weiter ausbauen“, sagte Zirpel.
Wer einen Dienstwagen privat nutzt, muss diesen Vorteil in der Regel mit einem Prozent des Listenpreises versteuern (1-Prozent-Regelung). Für Elektrofahrzeuge wurde die Bemessungsgrundlage, die sich auch auf die Versteuerung der Entfernung zum Arbeitsplatz auswirkt, halbiert. Die Regelung war allerdings bis Ende 2021 befristet und soll nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums künftig bis 2030 gelten. Darüber hinaus werden eine Sonderabschreibung für Elektrolieferfahrzeuge, die Fortschreibung der Steuervorteile für das elektrische Aufladen beim Arbeitgeber und Erleichterungen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.