Die Bundesregierung hat das geänderte Klimaschutzgesetz und damit eine weitere Verschärfung der Klimaziele für Deutschland auf den Weg gebracht. Mit den Zielverschärfungen wird auch das Ambitionsniveau für die CO2-Reduzierung im Verkehr enorm erhöht. Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): „Die Alltagsmobilität wird sich grundlegend verändern und für viele Menschen auch teurer werden. Diese großen Veränderungen müssen vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden. Wesentlich für Klimaschutz sind jedoch nicht nur Ziele auf dem Papier, sondern vor allem wirksame und ausreichende Maßnahmen, die zielgerichtet umgesetzt werden. Das ist jetzt dringender denn je.“
Im Verkehrssektor ist der Hochlauf der alternativen Antriebe ein, wenn nicht sogar das entscheidende Instrument zur CO2-Reduzierung. Die dafür notwendigen Anreize und Rahmenbedingungen müssen rasch und ohne weitere Verzögerungen beschlossen und dann beständig angepasst werden.
Daher sollte die Innovationsprämie für Elektroautos, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge unverzüglich bis Ende 2025 verlängert werden. Dies hatte die Bundesregierung bereits im November angekündigt. Wesentliche Grundvoraussetzung ist der ambitionierte Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge. Diese Aufgabe muss bei allen Gesetzen oder Verordnungen klaren Vorrang bekommen. Das erst kürzlich verabschiedete Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sollte daher rasch angepasst werden. Auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur darf nicht – etwa durch unrealistische Anforderungen an Bezahlmöglichkeiten – behindert werden, sondern muss noch stärker forciert werden.
Wasserstoff spielt für emissionsfreie Mobilität eine wichtige Rolle. Der Aufbau eines Tankstellennetzes für mit Brennstoffzellen betriebene Lkw und Pkw sollte daher weiter vorangetrieben und gefördert werden. Auch die Treibhausgasemissionen der Kraftfahrzeuge im Bestand müssen bis 2030 signifikant gemindert werden. Dafür sind synthetische Kraftstoffe notwendig. Zu deren Förderung sollte im Rahmen der Weiterentwicklung der THG-Quote eine Unterquote von 5 Prozent für Wasserstoff und E-Fuels eingeführt werden.