Alternative Antriebe gehen im März zurück – Leichtes Plus im ersten Quartal
Im März wurden in Deutschland Pkw mit alternativen Antrieben (reiner E-Antrieb, Hybride mit und ohne Stecker sowie Gasantrieb) neu zugelassen. Das sind 10,6 Prozent weniger als im Vorjahres-März, der allerdings drei Arbeitstage mehr hatte als in diesem Jahr. In den ersten drei Monaten wurden insgesamt Neuzulassungen mit alternativen Antriebstechniken verzeichnet, ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2023. Der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben erreichte im März ebenso wie im ersten Quartal 43,9 Prozent. Vor Jahresfrist lag dieser Wert per Ende März bei 43,8 Prozent, im Gesamtjahr 2023 bei 48,5 Prozent.
Deutlich zurück gingen im März die Neuzulassungen von rein batterieelektrischen Pkw (BEV). BEVs rollten im vergangenen Monat neu auf die Straßen, das entspricht einem Minus von 28,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahres-März. Der Anteil der neu zugelassenen BEVs am Gesamtmarkt lag mit nur 11,9 Prozent sogar unter dem bereits schwachen Marktanteil im Februar. Im ersten Quartal wurden insgesamt BEVs neu zugelassen, das ist ein Rückgang von 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal.
Plug-in-Hybride (PHEV) wurden im März neu zugelassen (-4,5 Prozent). Ihr Anteil an den gesamten Pkw-Zulassungen lag bei 6,1 Prozent. Von Januar bis März erreichten die PHEV-Zulassungen Einheiten, ein Zuwachs von 19,8 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2023.
In Summe erreichten die Elektrofahrzeuge (BEVs, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge) im März Neuzulassungen und lagen damit um 22,2 Prozent unter den Zulassungen im März 2023. Im ersten Quartal 2024 wurden Elektrofahrzeuge zugelassen (-4,5 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2023).
Der VDIK aktualisiert regelmäßig die Liste der Elektrofahrzeuge seiner Mitgliedsunternehmen. Die VDIK-Elektroliste kann hier abgerufen werden.
Mit Einheiten verzeichneten im März die Hybrid-Fahrzeuge ohne Stecker die meisten Neuzulassungen der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (-0,3 Prozent im Vergleich zum März 2023). Der Anteil an den Pkw-Neuzulassungen im März lag bei 25,4 Prozent. Dabei verteilten sich die Zulassungen auf Mild-Hybride und Voll-Hybride. Im ersten Quartal legten die Hybrid-Fahrzeuge ohne Stecker um 11,3 Prozent auf Neuzulassungen zu ( Voll-Hybride/+12,6 Prozent bzw. Mild-Hybride/+11,1 Prozent).
Darüber hinaus wurden im März Flüssiggas-Pkw (+5,9 Prozent) und 29 Erdgas-Pkw (-79,7 Prozent) sowie 21 Brennstoffzellen-Pkw (-32,3 Prozent) neu zugelassen.
Unter den Verbrennerfahrzeugen erreichten im März Benziner mit (-3,4 Prozent) neu zugelassenen Fahrzeugen einen Anteil von 37,8 Prozent an den Pkw-Neuzulassungen. (-0,5 Prozent) neu zugelassene Diesel-Pkw entsprechen einem Anteil von 18,3 Prozent. Seit Jahresbeginn wurden Benzin-Pkw (+4,0 Prozent) und Diesel-Pkw (+4,1 Prozent) neu zugelassen.
März | Januar – März | |||||
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+/- (%) | Anteil am Gesamt- markt (%) |
+/- (%) | Anteil am Gesamt- markt (%) |
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BEV | -28,9 | 11,9 | -14,1 | 11,7 | ||
PHEV | -4,5 | 6,1 | 19,8 | 6,5 | ||
FCEV | 21 | -32,3 | 0,0 | 34 | -46,9 | 0,0 |
Elektrofahrzeuge | -22,2 | 18,0 | -4,5 | 18,2 | ||
Hybride darunter: |
-0,3 | 25,4 | 11,3 | 25,0 | ||
Voll-Hybride | 12,1 | 4,4 | 12,6 | 3,9 | ||
Mild-Hybride | -2,6 | 21,0 | 11,1 | 21,1 | ||
CNG | 29 | -79,7 | 0,0 | 64 | -81,7 | 0,0 |
LPG | 5,9 | 0,5 | 42,7 | 0,6 | ||
Alternative Antriebe (gesamt) | -10,6 | 43,9 | 4,4 | 43,9 | ||
Benzin | -3,4 | 37,8 | 4,0 | 37,2 | ||
Diesel | -0,5 | 18,3 | 4,1 | 18,9 | ||
Pkw (gesamt) | -6,2 | 4,2 |
Glossar
Elektrofahrzeuge: BEV, PHEV und FCEV
BEV, Batterieelektrisches Fahrzeug, engl: Battery Electric Vehicle
PHEV, Plug-In-Hybrid, engl: Plug-In Hybrid Electric Vehicle
FCEV, Brennstoffzellenfahrzeug / Wasserstofffahrzeug, engl.: Fuel Cell Electric Vehicle
HEV, Hybride ohne Stecker bzw. nicht aufladbar, engl.: Hybrid Electric Vehicle
CNG, Gasförmiges Erdgas, engl: Compressed Natural Gas
LPG, Flüssiggas bzw. Autogas, engl: Liquified Petroleum Gas
Als Mild-Hybride werden Modelle mit einer maximalen Leistung des E-Motors von 20 KW eingestuft, bei Voll-Hybriden beträgt die maximale Leistung des E-Motors mehr als 20 KW.