Bad Homburg: Bundestag und Bundesrat haben durch die Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes einen wichtigen Schritt getan, um die Gefahr von Fahrverboten weitgehend zu verringern. Insbesondere die neue gesetzliche Regelung, wonach in der Regel Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn die NOx-Belastung im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet, ist – im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2018 – hilfreich. Alles deutet gegenwärtig darauf hin, dass es aufgrund der bisher ergriffenen Maßnahmen, insbesondere der Flottenerneuerung, in der nächsten Zukunft immer seltener zu derartigen Überschreitungen kommen wird. Auch die beschlossenen Ausnahmen für moderne Euro6 Diesel, ältere Fahrzeuge mit einem Stickoxidausstoß von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer sowie nachgerüstete Busse und bestimmte kommunale und gewerbliche Fahrzeuge sorgen für Sicherheit beim Nutzer.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Es bleibt zu wünschen, dass die Kommunen den nunmehr geschaffenen Rahmen ausschöpfen und dadurch Fahrverbote weitestgehend vermieden werden können. Die VDIK-Mitglieder werden weiterhin durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Umtauschprämien zur Flottenerneuerung, dazu beitragen, dass die Emissionen insgesamt und vor allem in den relevanten Kommunen reduziert werden.“