Der Bundestag hat gestern das neue Schnellladegesetz verabschiedet. Damit kann die Ausschreibung von rund 1.000 Schnellladestandorten in Deutschland beginnen. Der Bund will so ein flächendeckendes High-Power-Charging-Netz bis 2023 schaffen.
Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Das Schnellladenetz ist ein besonders wichtiger Baustein, um den Einsatzbereich von Elektrofahrzeugen weiter zu erhöhen. Auch längere Fahrten werden künftig problemlos möglich sein, Reichweitenangst muss nicht mehr aufkommen. Jetzt sollte der Aufbau möglichst schnell beginnen.“ Schnellladepunkte im neuen Netz müssen eine Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt aufweisen. Diese hohen Ladeleistungen sind gerade bei Standorten an Fernstraßen entscheidend, damit in möglichst kurzer Zeit nachgeladen werden kann.
Der Betrieb von Schnellladepunkten ist aktuell nur äußerst selten kostendeckend möglich. Der Bund hat daher entschieden, den Aufbau und Betrieb von Ladestandorten auszuschreiben. Dabei sollen private Betreiber ausgewählt werden, die dann im Auftrag des Bundes Schnellladesäulen aufbauen und betreiben. Standorte von bestehenden Anlagen sollen dabei berücksichtigt werden, um Konkurrenzsituationen oder den unnötigen Aufbau von Ladepunkten zu vermeiden.