Die Bundesregierung hat die neue Umweltbonus-Richtlinie veröffentlicht. Darin ist leider keine kundenfreundliche Möglichkeit zur Reservierung der Prämie vorgesehen. Damit gilt auch weiterhin, dass der Umweltbonus nicht schon beim Kauf beantragt werden kann, sondern erst wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller sagt dazu: „Die Bundesregierung konnte sich trotz vielfacher Bitten von Händlern, Verbrauchern und Verbänden nicht dazu entschließen, für den Umweltbonus wenigstens wieder ein für die Kunden berechenbares Antragsverfahren einzuführen. Vielen Kunden müssen nun bis zum Jahresende hoffen und bangen, dass ihr bestelltes Elektrofahrzeug rechtzeitig zugelassen werden kann. Ihnen droht andernfalls ein kompletter oder teilweiser Verlust der Förderung.“
Mit der Deckelung der für 2023 und 2024 verbleibenden Haushaltsmittel erzeugt die Bundesregierung leider weitere Unsicherheit beim Umweltbonus. Der Kunde weiß künftig zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr, ob er die Förderung noch erhalten wird. Zirpel weiter: „Es entsteht eine Förderung nach dem Windhundprinzip, die das Gegenteil von Planungssicherheit bedeutet. Wir befürchten, dass viele Käufer auf diese Unsicherheit reagieren und auf den Kauf eines Null-Emissions-Fahrzeugs verzichten werden.“
Entgegen den bisherigen Ankündigungen sollen auch gemeinnützige Organisationen ab September 2023 nicht mehr vom Umweltbonus profitieren können.