Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf zur Neufassung der Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw vorgelegt. Mit der Novellierung der Verordnung sollen künftig die nach dem neuen europäischen Testverfahren WLTP erhobenen Energieverbrauchswerte für Neufahrzeugen ausgewiesen werden. Auf diese Aktualisierung der geltenden Regeln wartet die Automobilbranche seit der Einführung von WLTP im Jahr 2017.
Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller sagte: „Wir begrüßen, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die lange überfällige Novellierung der Energieverbrauchs-Verordnung nun umsetzen will. Er beendet damit eine seit 2017 bestehende Konfliktsituation für Handel und Hersteller. Verständliche Verbaucherinformationen sind gerade beim Autokauf besonders wichtig. Zwar werden seit mehreren Jahren realistische Verbrauchswerte für Neuwagen nach dem neuen Testverfahren WLTP ermittelt. Für die Verbraucherinformation konnten diese Daten allerdings wegen der veralteten Verordnung nur unzureichend genutzt werden. Hersteller und Händler sind erleichtert, dass nun endlich für Abhilfe gesorgt werden soll. Es bleibt gleichwohl völlig unverständlich, dass mehrere Regierungen derart viel Zeit für eine Neuregelung benötigt haben.“
Laut dem Verordnungsentwurf soll die bisherige relative und am Fahrzeuggewicht orientierte Verbrauchsklassifizierung abgeschafft werden. Stattdessen werden CO2-Effizienzklassen auf der Basis absoluter CO2-Werte eingeführt. Der VDIK begrüßt, dass zahlreiche Regelungslücken geschlossen werden sollen, die bisher als Einfallstor für Abmahnungen ausgenutzt wurden. Damit entsteht für Hersteller und Autohändler mehr Rechtssicherheit.
Die Bundesregierung will künftig allerdings sowohl beim Aushang am Neufahrzeug als auch in der Werbung deutlich mehr Pflichtinformationen vorschreiben. Darunter leidet vor allem die Verständlichkeit des Labels für die Verbraucher. Zweifelhaft ist dabei unter anderem der Nutzen einer Ausweisung von zu erwartenden CO2-Kosten über 10 Jahre. Sie beruht im Wesentlichen auf zukünftigen CO2-Preisen, deren Entwicklung bis 2034 aktuell nur sehr schwer abzuschätzen ist.