Altautoverwertung
Flächendeckendes Rücknahmesystem
Nach der deutschen Altfahrzeugverordnung sind Hersteller und Importeure verpflichtet alle Altfahrzeuge ihrer Marke(n) vom Letzthalter zurückzunehmen. Diese Altfahrzeuge müssen ab Überlassung an eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen von einem Hersteller hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb unentgeltlich zurück genommen werden. § 3 Absatz 4 der Altfahrzeugverordnung definiert Ausnahmen von der kostenlosen Rücknahme. So müssen Fahrzeuge, denen beispielsweise Abfälle hinzugefügt wurden oder die wesentliche Bauteile oder Komponenten nicht mehr enthalten, nicht unentgeltlich zurückgenommen werden.
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung haben die Hersteller und Importeure ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufgebaut. Darüber hinaus wird durch Kooperation mit Betreibern von Werkstattentsorgungssystemen die Rücknahme von Altteilen aus Kfz-Reparaturen sichergestellt.
Die Daten der nach Altfahrzeugverordnung von den Bundesländern einzurichtenden gemeinsamen Stelle zur Erfassung aller anerkannten Behandlungsanlagen im Bereich der Altfahrzeugentsorgung sind unter der Adresse www.altfahrzeugstelle.de für jedermann verfügbar.
Nach §7 Abs. 2a AltfahrzeugV ist es Aufgabe der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge – kurz „GESA“ – , Daten zu anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen zentral für die gesamte Bundesrepublik zu sammeln und sowohl der Öffentlichkeit als auch den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Informationen über die umweltgerechte Produktgestaltung können den Umweltberichten der internationalen Hersteller entnommen werden.
Detaillierte Informationen über die Aktivitäten eines bestimmten Herstellers erhalten Sie auf unserer Mitgliederseite.