Designschutz
Das Karosseriedesign ist einer der wichtigsten Faktoren, die das Markenimage moderner Kraftfahrzeuge prägen. Hier werden von den Autoherstellern enorme Mittel investiert. Die Werte und Produkte, die so geschaffen werden, sind zu Recht besonders geschützt – durch das so genannte Designgesetz. Die Bundesregierung plant jedoch eine deutliche Einschränkung dieses Schutzes. Er soll künftig nach einem aktuellen Gesetzesentwurf für sichtbare Ersatzteile entfallen, sofern diese für Reparaturzwecke verwendet werden (Reparaturklausel). Die internationalen Hersteller lehnen eine Aufweichung des Designschutzes ab. Der Schutz von Designs kann sich nicht nur auf Neuteile beziehen, sondern muss selbstverständlich auch Ersatzteile umfassen.
Innovationskraft der Automobilindustrie
Die Leistungs- und Innovationskraft der Automobilindustrie beruht nicht zuletzt auf einer Vielzahl gewerblicher Schutzrechte wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Design- oder Markenrechte. Diese Rechte sind auch eine wesentliche Voraussetzung für industrielle Innovationen. Gerade im Moment wird von Autoherstellern weltweit erwartet, dass sie massiv in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren. Die Mittel dafür müssen erwirtschaftet werden.
Keine Preisvorteile
Befürworter einer Schwächung des Designschutzes versprechen sinkende Ersatzteilpreise. Doch selbst die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es durch die bloße Aufhebung des Designschutzes automatisch zu niedrigeren Ersatzteilpreisen kommt. Das ist nicht verwunderlich. Zum Preisniveau von Autoersatzteilen in verschiedenen europäischen Ländern erhebt vor allem die Deutsche Automobil Treuhand seit Jahren immer wieder Daten. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es keine statistischen Belege für ein signifikant niedrigeres Preisniveau in Ländern mit Reparaturklausel im Vergleich zu Deutschland gebe.
Sicherheit nicht gewährleistet
Auch Sicherheitsaspekte sprechen gegen die Aufweichung des Designschutzes. Denn die Hersteller von Nachbauteilen können grundsätzlich nur die äußere Form eines Teils nachahmen, nicht aber andere Qualitätsmerkmale. Diese können für das Crashverhalten eines Fahrzeugs jedoch entscheidend sein. Die Dicke oder Beschaffenheit eines Bleches oder das Splitterverhalten von Glas oder Kunststoff stimmen bei Nachbauteilen, auch wenn sie rein optisch passen, nicht zwingend mit dem Originalteil übereinstimmen. Solche Eigenschaften können aber sicherheitsrelevant sein. Problematisch ist dabei, dass der Kunde keinerlei Möglichkeit hat, um nachzuprüfen, ob ein nachgeahmtes Ersatzteil die Qualität des Originals erreicht.
Beschäftigung
Änderungen beim Designschutz können schließlich auch Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Sowohl der europäische Herstellerverband als auch nationale Branchenverbände warnen sehr deutlich vor solchen Folgen. So sieht etwa der französische Herstellerverband CCFA durch die Einführung einer Reparaturklausel auf europäischer Ebene mögliche Auswirkungen für die Beschäftigung in Frankreich und Europa. Französische Hersteller produzieren Karosserieteile wie Motorhauben oder Kotflügel zu 90 Prozent in Europa. Dabei wird ein Produktionsvolumen von mehreren Millionen Einheiten erreicht. Der europäische Verband ACEA spricht von rund 50.000 Arbeitsplätzen, die durch eine europaweit eingeführte Reparaturklausel bedroht sein könnten. Mit der Aufhebung des Designschutzes könnten etwa südostasiatische Unternehmen, die ausschließlich für den Aftermarket produzieren, Nachbauteile zweifelhafter Qualität legal herstellen. Im Gegensatz zu Herstellern haben diese Unternehmen natürlich nicht in die Entwicklung der betreffenden Teile investiert.